§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen LinguaMedia, Alexander Grein
(nachfolgend „Auftragnehmer"), und dem Auftraggeber über Übersetzungen, Lektoratsarbeiten,
Sprachberatung, Terminologiedienstleistungen und verwandte Sprachdienstleistungen.
Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt,
es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich und schriftlich zu.
§ 2 Auftragserteilung und Vertragsschluss
- Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich.
- Ein Vertrag kommt zustande, wenn der Auftraggeber das Angebot des Auftragnehmers
schriftlich oder in Textform (E-Mail) annimmt oder den Auftrag erteilt und der
Auftragnehmer die Auftragsbestätigung erteilt.
- Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Auftragnehmer alle für die Ausführung des
Auftrags erforderlichen Unterlagen, Informationen und Referenzmaterialien rechtzeitig
zur Verfügung zu stellen.
- Änderungen des Auftrags nach Auftragserteilung bedürfen der schriftlichen oder
textförmlichen Vereinbarung und können zu einer Anpassung von Preis und Liefertermin führen.
§ 3 Lieferung und Liefertermin
- Vereinbarte Liefertermine sind verbindlich, soweit sie schriftlich oder in Textform
bestätigt wurden.
- Der Lieferbeginn setzt voraus, dass dem Auftragnehmer der vollständige Ausgangstext
sowie alle erforderlichen Unterlagen vorliegen.
- Bei höherer Gewalt, unvorhersehbaren Ereignissen oder vom Auftraggeber zu vertretenden
Verzögerungen verlängert sich der Liefertermin entsprechend.
- Der Auftragnehmer ist berechtigt, Teillieferungen vorzunehmen, sofern dies für den
Auftraggeber zumutbar ist.
§ 4 Vergütung und Zahlung
- Die Vergütung richtet sich nach der individuellen Vereinbarung. Maßgeblich ist in der
Regel die Anzahl der Wörter im Ausgangs- oder Zieltext, der Zeitaufwand oder ein
vereinbarter Pauschalpreis.
- Rechnungen sind — sofern nicht anders vereinbart — innerhalb von 14 Tagen nach
Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar.
- Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher
Höhe zu berechnen.
- Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte des Auftraggebers sind ausgeschlossen,
soweit die Gegenforderung nicht rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist.
- Bei Aufträgen mit einem Auftragswert von mehr als 1.500 € ist der Auftragnehmer
berechtigt, eine Anzahlung von bis zu 30 % der vereinbarten Vergütung vor
Leistungsbeginn zu verlangen.
§ 5 Nachbesserung und Mängelrüge
- Mängel sind dem Auftragnehmer unverzüglich, spätestens innerhalb von zwei Wochen nach
Lieferung, schriftlich oder in Textform mitzuteilen. Später gerügte Mängel können
nicht mehr geltend gemacht werden.
- Der Auftragnehmer hat das Recht zur Nachbesserung. Dazu ist ihm eine angemessene
Frist zu setzen.
- Schlägt die Nachbesserung fehl oder wird sie verweigert, kann der Auftraggeber
eine Minderung der Vergütung verlangen; ein Rücktritt vom Vertrag ist nur bei
erheblichen Mängeln zulässig.
- Kein Mangel liegt vor, wenn der Auftraggeber unzureichende oder fehlerhafte
Ausgangstexte bzw. Referenzmaterialien bereitgestellt hat und der Auftragnehmer
hierauf nicht hingewiesen wurde.
§ 5a Stornierung
Storniert der Auftraggeber einen schriftlich oder in Textform bestätigten Auftrag, hat der
Auftragnehmer Anspruch auf Vergütung der bis zur Stornierung erbrachten Leistungen zum
vereinbarten Satz. Darüber hinaus ist folgende Stornierungsgebühr auf den noch ausstehenden
Auftragswert fällig:
- Stornierung mehr als 5 Werktage vor dem vereinbarten Lieferbeginn: 20 %
- Stornierung 2–5 Werktage vor dem vereinbarten Lieferbeginn: 35 %
- Stornierung weniger als 2 Werktage vor dem Lieferbeginn oder nach Arbeitsbeginn: 50 %
Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Auftragnehmer kein oder ein
wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
§ 6 Haftung
- Der Auftragnehmer haftet für Schäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur für die Verletzung
wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und nur in Höhe des
vorhersehbaren, vertragstypischen Schadens.
- Die Haftung des Auftragnehmers ist auf die Höhe der vereinbarten Vergütung begrenzt,
es sei denn, es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vor.
- Eine Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden oder entgangenen Gewinn
ist — soweit gesetzlich zulässig — ausgeschlossen.
- Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Schäden aus der Verletzung
des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
§ 7 Urheberrecht und Nutzungsrechte
- Der Auftragnehmer ist Urheber der erstellten Übersetzung. Mit vollständiger
Bezahlung der Vergütung räumt er dem Auftraggeber das einfache, nicht ausschließliche
Nutzungsrecht für den vereinbarten Verwendungszweck ein. Vor vollständiger Zahlung der
Vergütung sind die Nutzungsrechte nicht übertragen; eine Nutzung der Übersetzung ist
bis dahin nicht gestattet.
- Eine Bearbeitung oder Veränderung der Übersetzung bedarf der vorherigen Zustimmung
des Auftragnehmers.
- Der Auftraggeber sichert zu, dass er zur Übergabe des Ausgangstextes berechtigt ist
und damit keine Rechte Dritter verletzt werden.
§ 8 Geheimhaltung
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen des Auftrags zur Kenntnis
gelangenden vertraulichen Informationen des Auftraggebers vertraulich zu behandeln
und nicht an Dritte weiterzugeben. Diese Verpflichtung besteht auch nach Beendigung
des Vertragsverhältnisses fort. Die Geheimhaltungspflicht gilt nicht für Informationen,
die (a) zum Zeitpunkt der Übermittlung bereits öffentlich bekannt waren, (b) dem
Auftragnehmer bereits bekannt waren, (c) von einem Dritten ohne Verletzung einer
Geheimhaltungspflicht mitgeteilt wurden oder (d) aufgrund gesetzlicher oder behördlicher
Pflicht offenbart werden müssen.
§ 9 Verwendung von KI-Werkzeugen und Übersetzungssoftware
Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Auftragserfüllung CAT-Tools (Computer-Aided
Translation), Translation Memories und — sofern nicht ausdrücklich ausgeschlossen —
KI-gestützte Werkzeuge einzusetzen. Die Qualitätssicherung und inhaltliche Verantwortung
für das Endergebnis verbleiben stets beim Auftragnehmer. Auf ausdrücklichen Wunsch
des Auftraggebers kann der Einsatz bestimmter Werkzeuge eingeschränkt oder ausgeschlossen
werden; dies ist vorab schriftlich zu vereinbaren.
§ 9a Sprecherleistungen
Dieser Paragraph gilt ergänzend zu den übrigen Bestimmungen dieser AGB, soweit der
Auftragnehmer Sprecherleistungen (Vertonung, Voice-Over, Audio-Guide, E-Learning,
Telefonansage u. Ä.) erbringt.
- Vergütung: Die Abrechnung erfolgt auf Basis der jeweils gültigen
Honorarempfehlungen von SPRE — Die Sprecher e.V. (spre.de), sofern keine abweichende
individuelle Vereinbarung getroffen wurde. Maßgeblich ist die Brutto-Sprechzeit
der fertigen Aufnahme oder ein vereinbarter Pauschalpreis.
- Nutzungsrechte: Die Produktionsvergütung umfasst ausschließlich
das Recht zur einmaligen Nutzung im vereinbarten Medium, für den vereinbarten
Zeitraum und das vereinbarte Verbreitungsgebiet. Jede darüber hinausgehende
Nutzung (weitere Medien, verlängerter Zeitraum, erweitertes Gebiet) bedarf einer
gesonderten schriftlichen Vereinbarung und ist zusätzlich zu vergüten.
- Korrekturen: Eine Korrektur- und Nachbearbeitungsrunde ist
in der Vergütung enthalten, sofern die Korrekturen auf einem vom Auftragnehmer
zu vertretenden Fehler beruhen. Weitere Runden sowie Änderungen am genehmigten
Skript nach Aufnahme werden gesondert berechnet.
- Skript und Vorbereitung: Der Auftraggeber stellt das druckfertige
Skript rechtzeitig vor dem vereinbarten Aufnahmetermin zur Verfügung. Nachträgliche
Skriptänderungen können zu einer Anpassung von Termin und Vergütung führen.
- Studiokosten: Studiokosten und technische Produktionskosten trägt
der Auftraggeber, sofern keine Home-Recording-Produktion vereinbart wurde. Bei
Home-Recording ist eine Technikpauschale gemäß gesonderter Vereinbarung fällig.
- Lieferformat: Die Lieferung erfolgt im vereinbarten Dateiformat
(Standard: WAV 48 kHz/24 bit oder MP3 320 kbps). Abweichende Formate sind
vorab zu vereinbaren.
§ 10 Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß der Datenschutzerklärung des
Auftragnehmers und den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere
der DSGVO. Soweit der Auftragnehmer im Rahmen der Auftragserfüllung personenbezogene
Daten verarbeitet, die der Auftraggeber in Form von Quelltexten oder anderen Unterlagen
übermittelt hat, handelt er als Auftragsverarbeiter im Sinne von Art. 28 DSGVO. Auf
Anfrage des Auftraggebers wird ein Auftragsverarbeitungsvertrag geschlossen.
§ 11 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder
werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame
Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der
unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
§ 12 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
- Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist,
soweit der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder
öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, Düsseldorf.